Die Überwachungsphase


Innerhalb der dreißigjährigen Verjährungsfrist für titulierte Forderungen überwachen wir die finanzielle Lage des Schuldners, so dass wir auch nach längerer Zeit noch die Erfüllung der Forderung erzwingen können.

Sie bestimmen von Anfang an, wie lange Sie mit uns zusammenarbeiten wollen und müssen nicht immer wieder neu entscheiden, was mit der Forderung passieren soll. Ein Auftrag, lange Leistung.